Eine gerichtliche Versteigerung kann ein gutes Geschäft sein
Jeden Donnerstagmorgen finden vor dem Landgericht Nizza und Grasse die Zwangsversteigerungen von Immobilien statt. Es werden Immobilien aus Konkursverfahren, Teilungsverfahren oder nach Pfändung durch Banken zum Verkauf gebracht. Der Preis ist im Allgemeinen sehr niedrig angesetzt, um viele Interessenten zu motivieren. Oft liegt die Preissetzung bis zu 50% unter dem Marktwert. Es kann somit sehr interessant sein eine Immobilie bei einer gerichtlichen Versteigerung zu erwerben denn die Investoren die mehrheitlich solche Immobilien ersteigern, werden natürlich nur bis zu einem gewissen Punkt, der eine komfortable Gewinnspanne enthält, mitsteigern.
Die zur Versteigerung angebotenen Immobilien werden inseriert aber auch bei Gericht existiert ein Aushang. Es ist wichtig die Immobilie zu besichtigen, es werden Termine für Besichtigungen angeboten aber oft sehr kurzfristig. Es muss ebenfalls das „cahier des charges“ also das Lastenheft der genauen Bedingungen des Verkaufes eingesehen werden welches bei Gericht hinterlegt wird. Dieses Dokument enthält sowohl die Beschreibung als auch die Diagnostiken, Quadratmetervermessung, den Preis als auch die Kosten. In der Tat sind die Kosten einer Versteigerung oft weit höher als die eines gewöhnlichen Immobilienkaufs welche bei circa 7,5% liegen, denn die gesamten Verfahrenskosten kommen hier hinzu, es muss von 10 bis 15% (manchmal mehr) ausgegangen werden.
Oft ist die Immobilie durch den Schuldner bewohnt und es muss dann noch eine Zwangsräumung veranlasst werden, dies ist auch im Lastenheft zu prüfen. Dann kann es etwas dauern bis die Käufer die Immobilie nutzen kann, denn eine Räumung dauert in Frankreich mehrere Monate und kann nicht zwischen dem 1. November und 31. März erfolgen, selbst wenn das Urteil welches den Zuschlag ausspricht es ermöglicht die Zwangsräumung zu veranlassen, ohne dass andere gerichtliche Beschlüsse erwirkt werden müssen.
Um mitsteigern zu können muss ein Anwalt beauftragt werden und es muss eine Hinterlegung von 10% des maximalen Preises bis zu welchem gesteigert werden soll, erfolgen. Nach erfolgtem Zuschlag an den Meistbietenden läuft eine Frist von 10 Tagen an während welcher ein Übergebot von 10% erfolgen kann. Erst danach ist der Zuschlag definitiv und unanfechtbar. Es läuft dann wiederum eine zweimonatige Frist an, um den Preis und alle Kosten zu entrichten.
Grundsätzlich ist ein Immobilienkauf über eine gerichtliche Versteigerung ein gutes Geschäft, denn selbst wenn die Kosten höher sind als bei einem gewöhnlichen Kauf ist der Preis im Allgemeinen weit niedriger und es werden die Maklerhonorare (6%) gespart. Es ist aber notwendig über die Finanzierung zu verfügen oder zumindest eine bindende Zusage seiner Bank, denn die zweimonatige Frist ist sehr kurz und sofern die Zahlung nicht in dieser Frist erfolgt, wird die Immobilie erneut versteigert und die 10% Anzahlung ist verloren.
Um bei einer gerichtlichen Versteigerung eine Immobilie zu erwerben, ist es notwendig, verfügbar zu sein, um systematisch die Inserate einzusehen, um die oft sehr kurz vor dem Versteigerungstermin abgehaltenen Besichtigungstermine wahrzunehmen und in der Lage zu sein sehr kurzfristig seine Entscheidung zu treffen. Es gibt in der Tat weder aufschiebende Bedingungen noch Rücktrittsfristen, mit welchen der Immobilienkäufer im Verbraucherecht geschützt wird. Sind diese Bedingungen erfüllt, lohnt sich der Versuch sein Traumhaus zu ersteigern.