Die Risiken bei einem Bau in Frankreich mit ausländischen Handwerkern oder Bauunternehmen
In Frankreich besteht gesetzlich eine Versicherungspflicht für die Gewährleistungspflicht von Baumängeln gemäß Artikel 1792 und folgende des Zivilgesetzbuches, d.h. für alle Mängel, welche die Solidität oder Nutzbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen und 10 Jahre nach Bauabnahme auftreten.
Aufgrund der Dienstleistungsfreizügigkeit und oft geringerer Preise ist die Versuchung groß, Bauarbeiten an ausländische Handwerker oder Bauunternehmen zu vergeben ohne sich jedoch der potenziellen Risiken, was die Gewährleistungspflicht angeht, bewusst zu sein. Normalerweise, aufgrund der oben-genannten Versicherungspflicht, muss ein Handwerker oder Bauunternehmer, welcher in Frankreich tätig ist, eine solche zehnjährige Versicherung vorweisen. Es ist für ausländische Bauunternehmen jedoch so gut wie unmöglich, sich in Frankreich zu versichern. Es besteht somit entweder nur der in dem Herkunftsland existierende Versicherungsschutz, welcher jedoch im Allgemeinen nur eine viel geringere Zeitspanne nach Bauabnahme abdeckt, oder gar kein Versicherungsschutz, da Baustellen im Ausland nicht abgedeckt sind.
Da Mängel oft jedoch erst mehrere Jahre nach Bauabnahme auftreten, ist dies natürlich ein hohes Risiko, da das Bauunternehmen dann im Allgemeinen nicht mehr auffindbar ist.
Es muss des Weiteren beachtet werden, dass in Frankreich bei Verkauf von Immobilien, welche vor weniger als 10 Jahren erbaut oder umgebaut wurden, der Verkäufer für die gesetzliche Gewährleistungspflicht haftet, sofern nicht durch Vorlage von Rechnungen und einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden kann, dass der Bauunternehmer für den Vorgang entsprechend versichert war.
Sofern kein solcher Versicherungsschutz des Bauunternehmens nachgewiesen werden kann, wird der Verkauf einer Immobilie sehr erschwert, da viele Käufer ein solches Risiko nicht eingehen wollen. Sollte der Verkauf dennoch gelingen, haftet der Verkäufer bis die 10 Jahresfrist nach Bauabnahme abgelaufen ist für alle eventuellen Baumängel welche die Solidität oder Nutzbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen. Dies kann sehr teuer und aufwendig werden. Die damit verbundenen Verfahren, nach vorheriger Beweissicherung durch einen gerichtlichen Gutachter, nehmen oft Jahre in Anspruch.
Es ist somit ratsam, jede größere Baumaßnahme ausschließlich an französische Firmen zu vergeben und auf jeden Fall immer darauf zu bestehen, dass der Versicherungsnachweis durch das Bauunternehmen vor Annahme eines Angebotes erbracht wird.
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass in Frankreich Handwerker, welche als sogenannte “Auto-Entrepreneur” tätig sind, oft ebenfalls nicht über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.
Bei Vorlage des Versicherungsnachweises sollte des Weiteren überprüft werden, ob dieser Versicherungsschutz tatsächlich die geplanten Baumaßnahmen abdeckt, da oft zwar Versicherungsschutz besteht, jedoch nur für gewisse Aktivitäten, welche vielleicht in dem Bauvorhaben überschritten werden.
Die durch geringere Preise bei dem Bau erzielten Ersparnisse werden bei fehlendem Versicherungsschutz leider oft sehr teuer bezahlt. Da des Weiteren die Kosten des Baus steuerlich von der Kapitalertragssteuer abgesetzt werden können, lohnt sich ein solches Risiko auf keinen Fall.